Bund und Länder erlauben vorsichtigen Wiederbeginn des Trainingsbetriebs

Deutschlands Breiten- und Freizeitsportler dürfen wieder mit Golfschläger oder Tennisball, im Kanu oder im Ruderboot trainieren – Nahkämpfe im Judo oder Ringen sind weiter nicht erlaubt.

Zunächst ist das Sporttreiben nur im Freien und unter Beachtung der Corona-Vorschriften sowie sportartbezogener Übergangsregeln genehmigt. Darauf, dass wieder mehr Bewegung ins Land kommt, einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs am 6. Mai.

„Nach Wochen der verordneten Bewegungslosigkeit beginnt nun die schrittweise Rückkehr zur „neuen Normalität““, sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, und begrüßte die beschlossenen Lockerungen im Sport als „bewegende Nachricht“. Die bundesweite Wiedereröffnung des Vereinssports unter klaren Regeln sei „ein ermutigendes und enorm wertvolles Signal der Politik“.

Die Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag hält die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in „zumindest abgespeckter Form“ für wichtig. „Sowohl in Sportvereinen als auch in Fitnessstudios tun Menschen etwas für ihre physische und psychische Gesundheit – und das ist in diesen Krisenzeiten mehr als wichtig“, sagte Dagmar Freitag. „Uns fehlen doch weder Klopapier noch Nudeln, sondern das gewohnte soziale Miteinander“, meinte die SPD-Politikerin.

Verbände-Konzepte regeln Wiederbeginn des Sportbetriebs

Nach Wochen des Stillstands darf sportartenspezifisch nun nach bestimmten, coronabedingten Regeln trainiert werden. Abstandhalten und Kontaktlosigkeit sind dabei erstes Gebot. Deshalb gilt für Zweikampf- und Mannschaftssportarten: Zunächst nur Individualtraining. Erst schrittweise soll im Basketball oder Handball in Kleinstgruppen geübt werden können.

Neben der Maßgabe, 1,5 bis 2 Meter Abstand zu anderen Athleten oder Trainern zu halten und kontaktfrei zu üben, müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten konsequent eingehalten werden. Darüber hinaus haben die Spitzenverbände des DOSB Konzepte mit Übergangsregeln für ihre Sportarten entwickelt, die dem noch besseren Schutz vor Coronavirus-Infizierungen dienen sollen. Im Golf und Tennis dürfen demnach nur eigene Bälle benutzt, Kanuten und Ruderer können lediglich im Einer fahren. Auch der DVMF hat bereits frühzeitig ein entsprechendes Konzept vorgelegt.

Die Länder sollen laut Beschluss vom Mittwoch zudem in eigener Verantwortung über die schrittweise Öffnung des Sportbetriebs in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen sowie Schwimmbädern oder Fitnessstudios entscheiden. Dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport. Spitzenathleten der olympischen und paralympischen Sportarten dürfen bereits seit Anfang April an Bundes-, Landesstützpunkten oder den Olympiastützpunkten trainieren. Dafür wurden sowohl die Indoor- wie die Outdoor-Sportanlagen fast überall wieder geöffnet. Problematisch ist die Trainingssituation vielerorts für die Schwimmer, deren Hallen zuletzt geschlossen blieben.

Übergangsregeln für den Sport-und Trainingsbetrieb im Modernen Fünfkampf (Stand: 28. April 2020)

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(dpa\DVMF)