Schiedsgericht bestätigt: Dr. Michael Dörr handelte satzungswidrig – Vorläufiger Ausschluss rechtswirksam
Darmstadt, 25. April 2025 – Das Schiedsgericht des Deutschen Verbands für Modernen Fünfkampf (DVMF) hat mit Beschluss vom 25. April 2025 die Klage von Dr. Michael Dörr gegen die einstweilige Verfügung des Rechtsausschusses zurückgewiesen. Die vorläufige Suspendierung aus sämtlichen Funktionen des Verbandes wurde als rechtmäßig bestätigt.
Das Gericht stellte fest, dass Dr. Dörr in erheblichem Maße gegen die Satzung verstoßen und den Verband geschädigt hat. Konkret unterzeichnete er u. a. einen Arbeitsvertrag, ohne die satzungsgemäß erforderliche Mitzeichnung durch eine zweite vertretungsberechtigte Person des geschäftsführenden Vorstands. Durch dieses eigenmächtige Vorgehen setzte er den DVMF dem Risiko arbeitsrechtlicher Ansprüche aus einem schwebend unwirksamen Vertragsverhältnis aus – eine Gefahr, die sich im Rahmen eines laufenden Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Mannheim bereits realisiert hat.
Darüber hinaus erklärte Dr. Dörr auf dem Verbandstag am 30. November 2024 mehrfach, dass hinsichtlich der Besetzung der Position des Sportdirektors noch keine Entscheidung getroffen worden sei – obwohl der entsprechende Arbeitsvertrag bereits am 24. November von ihm unterzeichnet worden war.
Das Schiedsgericht bewertete diese Diskrepanz im Verhalten wie folgt:
„Dies war offenbar eine bewusste Falschaussage.“
„Ein derartiges Verhalten ist durch den Präsidenten eines Verbandes absolut nicht tolerierbar.“
Die Maßnahme des Rechtsausschusses, Dr. Dörr vorläufig von seinen Ämtern zu entbinden, wurde vom Schiedsgericht als rechtlich zulässig und erforderlich beurteilt. Die Grundlage hierfür bildet § 14 Abs. 3 Nr. 4 der Satzung des DVMF. .
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